Der Lohnsteuerhilfeverein Rheinland-Nassau e.V. in Koblenz
Wir sind ein eingetragener Lohnsteuerhilfeverein und beraten Sie ganzjährig im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz. Wir dürfen ausschließlich tätig werden bei Einkünften aus
- nichtselbständiger Arbeit einschließlich Pensionen und Betriebsrenten - gesetzlichen und privaten Renten sowie Unterhaltsleistungen
außerdem auch bei
- Einkünften aus Kapitalvermögen (z. B. Zinseinnahmen, Dividenden usw.) * - Einkünften aus Vermietung und Verpachtung * - Sonstigen Einkünften (z. B. private Veräußerungen von Wertpapieren)
*sofern die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung 13.000 € bzw. 26.000 € im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen und keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorliegen.
Wir erbringen gerne diese Leistungen für Sie. Sie zahlen lediglich einen Jahresbeitrag, wie in einem Sportverein. Statt sportlicher Angebote im Kalenderjahr bekommen Sie bei uns Steuerberatung und Betreuung für Ihre finanzielle Fitness. Eine Auflistung der Leistungen, die sich nur als Beispiel in einem Jahr der Mitgliedschaft ergeben können, finden Sie unter LEISTUNGEN.
Spricht Sie unser Leistungsangebot an, sind Sie als Mitglied in unserem Verein herzlich willkommen.